Kost und Logis: warum diese zwei Wörter in fast jedem Arbeitsvertrag für Gastronomie und Pflege auftauchen
Irgendwann im dritten Sommer meiner Zeit als Aushilfe in einem Berghotel stand ich mit dem Küchenchef in der Personaltoilette – die einzige, in der man ungestört reden konnte – und er sagte einen Satz, den ich nie vergessen habe: "Bei uns gibt's Kost und Logis, aber der Lohn kommt eben netto obendrauf." Ich habe damals genickt, ohne zu verstehen, was das für meine Abrechnung bedeuten würde. Zwei Monate später wusste ich es. Und es war deutlich weniger, als der Satz vermuten ließ.
Kost und Logis – oder, wie es im Duden ganz offiziell heißt, "Kost und Logie" – beschreibt nichts anderes als Verpflegung und Unterkunft. Zwei Dinge, die der Arbeitgeber stellt, statt sie zu bezahlen. Der Begriff klingt altmodisch, fast nach Seefahrt oder Kloster, und das täuscht nicht: Er stammt aus einer Zeit, in der Arbeitsverhältnisse noch überwiegend Naturalien statt Geld vorsahen. Heute ist er in Deutschland vor allem in drei Branchen lebendig: Gastronomie, Hotellerie und Pflege. Und genau dort führt er regelmäßig zu Streit, weil viele nicht wissen, dass Kost und Logis kein Geschenk sind, sondern ein steuerpflichtiger Sachbezug.
Wichtige Erkenntnisse
- Kost und Logis bedeutet Verpflegung und Unterkunft – oft als Teil des Arbeitslohns, nicht als Bonus obendrauf.
- Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten oder ein Zimmer, ist das in der Regel ein Sachbezug und damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Für die Bewertung gelten amtliche Sachbezugswerte, nicht der tatsächliche Marktwert.
- In der Gastronomie darf Kost und Logis unter bestimmten Bedingungen auf den Mindestlohn angerechnet werden – in Pflege und anderen Branchen dagegen nicht.
- Wer Kosten pauschal mit dem Betriebsausgabenabzug verrechnet, muss trotzdem Belege und Verträge sauber halten.
Woher der Begriff kommt – und warum er steuerlich so heikel ist
Der Ausdruck ist eine Zwillingsformel, sprachlich verwandt mit "Haus und Hof" oder "Kind und Kegel". "Kost" meint Speise und Trank, "Logis" das Quartier. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war es völlig normal, dass Gesellen, Mägde oder Knechte nicht in Geld, sondern in Naturalien entlohnt wurden. Der Lohn bestand aus einem Schlafplatz in der Kammer, drei Mahlzeiten am Tag und einem kleinen Taschengeld. Das ist das Modell, das bis heute nachwirkt – auch wenn heute natürlich niemand mehr in der Scheune schläft.
Die Bedeutung im modernen Arbeitsrecht
Heute taucht Kost und Logis in zwei völlig verschiedenen Konstellationen auf.
Erstens als freiwillige Leistung des Arbeitgebers: Ein Hotelbetrieb stellt Saisonkräften ein Zimmer im Personalhaus und lässt sie in der Kantine essen. Zweitens als vereinbarter Bestandteil der Vergütung: Der Arbeitsvertrag sagt explizit, dass das Gehalt "einschließlich Kost und Logis" gezahlt wird. Das klingt nach einem feinen Unterschied, ist aber einer mit erheblichen Konsequenzen.
Im ersten Fall handelt es sich um einen geldwerten Vorteil – und der ist, von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen, steuerpflichtig. Im zweiten Fall wird der Wert der Naturalleistung in die Bruttolohnsumme eingerechnet, sodass am Monatsende weniger Netto auf dem Konto landet, als die Zahl auf dem Vertrag suggeriert.
Kost und Logis Englisch: was heißt das eigentlich?
Wer auf internationalen Stellenportalen sucht, stößt auf board and lodging oder room and board. Beide sind gebräuchlich, wobei board and lodging im britischen Englisch dominiert und room and board im amerikanischen. Im Französischen sagt man "le gîte et le couvert", im Italienischen "vitto e alloggio". Der Terminus ist also keine deutsche Sonderheit – er beschreibt international dasselbe Modell.
Steuerliche Behandlung: was Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wirklich zahlen
Das ist der Teil, bei dem die meisten Aushänge in Personalbüros ungenau werden. Ich erinnere mich an einen Fall aus einem Betrieb, in dem ich geholfen habe, die Lohnbuchhaltung neu aufzusetzen: Eine Küchenhilfe wunderte sich über den deutlich niedrigeren Nettobetrag auf ihrer Abrechnung. Der Grund war, dass die Mahlzeiten, die sie seit Monaten in der Kantine gegessen hatte, plötzlich als Sachbezug erfasst wurden – rückwirkend, weil das in den Vormonaten schlicht vergessen worden war. Der Ärger war immens, die Korrektur rechtlich aber korrekt.
Warum die Sachbezugswerte nicht den echten Wert abbilden
Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber gibt Ihnen jeden Tag ein Mittagessen, das im Restaurant 12 Euro kosten würde. Versteuert wird nicht dieser Betrag, sondern der amtlich festgelegte Sachbezugswert für ein Mittagessen. Der liegt seit Jahren in einem Bereich, der weit unter den tatsächlichen Restaurationspreisen liegt – aktuell um die vier bis fünf Euro pro Mahlzeit, je nach Mahlzeit und Jahr. Die genauen Sätze ändern sich jährlich, weil die Bundesregierung sie an die Verbraucherpreisentwicklung koppelt.
Praxisbeispiel aus meiner Zeit in der Hotellerie: Ein Vollzeit-Hausmeister im Personalhaus, Vollverpflegung, hatte einen monatlichen Sachbezug in Höhe von etwa 300 bis 350 Euro auf der Lohnabrechnung. Sein Bruttolohn wirkte stattlich, das Netto war es nicht. Als er das verstanden hatte, hat er sich für die zweite Wohnung außerhalb entschieden – bei freier Mahlzeit, ohne Logis. Für ihn war das unterm Strich günstiger.
Kost und Logis pauschale: wann der Arbeitgeber pauschalieren darf
Statt jeden Sachbezug einzeln zu bewerten, kann der Arbeitgeber in bestimmten Fällen eine Pauschale ansetzen. Der Vorteil: weniger Verwaltungsaufwand, einheitliche Werte für alle Mitarbeiter, klare Linie im Vertrag. Der Nachteil: Die Pauschale trifft nicht jeden gleich gut. Wer nur eine Mahlzeit am Tag isst, versteuert trotzdem den vollen Tagessatz.
- Sachbezugswert Frühstück: fester, jährlich angepasster Betrag im niedrigen einstelligen Eurobereich.
- Mittag- und Abendessen: identischer Wert, der etwas höher liegt als das Frühstück.
- Vollverpflegung: schlicht die Summe aller drei Mahlzeiten.
- Unterkunft: ein separater Monatswert, der sich nach der ortsüblichen Miete richtet, aber gedeckelt ist.
Kost und Logis Berechnung: ein durchgerechnetes Beispiel
Nehmen wir einen Saisonarbeiter in einem Ferienhotel an der Ostsee. Bruttolohn 2.400 Euro, freie Unterkunft im Personalhaus, zwei Mahlzeiten täglich. Die Sachbezugswerte für Zimmer und Verpflegung addieren sich zu etwa 400 Euro monatlich. Diese 400 Euro werden zum Bruttolohn addiert, versteuert und dann wieder abgezogen. Das Ergebnis: Der Arbeitnehmer sieht auf der Abrechnung ein Brutto von 2.800 Euro – netto bleibt ihm aber nur der Betrag, den 2.400 Euro brutto entsprochen hätten.
Das ist der Trick, den viele übersehen. Kost und Logis ist kein zusätzlicher Lohn. Es ist ein umgewandelter Teil des Lohns in Naturalform. Wer das nicht weiß, unterschreibt Verträge mit einem Nettogefühl, das die Abrechnung später zerstört.
| Konstellation | Beispiel | Steuerliche Folge |
|---|---|---|
| Arbeitgeber stellt freiwillig ein Zimmer | Hotel bietet Saisonkraft Personalzimmer an | Sachbezug, steuerpflichtig |
| Kost und Logis ist Teil der Vergütung | Vertrag: "Gehalt einschließlich Verpflegung" | Sachbezug, meist brutto eingerechnet |
| Geschäftsreise mit Übernachtung | Monteur übernachtet im Hotel | Kein Sachbezug, sondern Reisekostenersatz |
| Betriebsfeier mit Speisen | Sommerfest im Team | Bis zu Freibetrag steuerfrei |
Kost und Logis Kinder: was Eltern wissen sollten
Die Frage taucht in einem völlig anderen Kontext auf: Wenn Kinder außerhalb des Elternhauses leben, sei es in einer Pflegefamilie, einem Internat oder einer betreuten Wohngruppe. Hier wird der Begriff umgangssprachlich verwendet, um die Übernahme der Lebenshaltungskosten zu beschreiben. Steuerlich relevant wird er, wenn Kosten für Unterbringung und Verpflegung als außergewöhnliche Belastungen oder als Sonderausgaben geltend gemacht werden sollen. In der Regel sind diese Kosten aber nicht abzugsfähig, weil sie zur normalen Unterhaltspflicht gehören.
Der Punkt, den ich in vielen Forenbeiträgen vermisse: Bei Pflegekindern und Volljährigen in Ausbildung ist die Grenze zwischen Unterhalt und freiwilliger Zuwendung fließend. Wer etwa einem studierenden Kind ein Zimmer stellt und Mahlzeiten finanziert, kann die Ausbildungsfreibeträge nutzen – aber nur, wenn die Voraussetzungen eingehalten werden. Ich würde hier immer die Steuerberatung einschalten. Die Fehler, die ich in diesem Feld gesehen habe, kosteten leicht vierstellige Summen rückwirkend.
Mindestlohn und Anrechnung: der Punkt, an dem es richtig eng wird
Die gefährlichste Praxis, die mir in der Branche begegnet ist: Ein Betrieb setzt den Mindestlohn an, zieht dann aber den Wert von Zimmer und Verpflegung ab, sodass der ausgezahlte Betrag deutlich unter dem gesetzlichen Minimum landet. Das ist in der Gastronomie unter bestimmten Bedingungen erlaubt – und in vielen anderen Branchen schlicht verboten.
Wann die Anrechnung zulässig ist und wann nicht
Zulässig ist die Anrechnung grundsätzlich im Gastgewerbe, gestützt auf das Gewerberecht. Sie ist an klare Voraussetzungen gebunden: Die Leistung muss vertraglich vereinbart sein, sie muss tatsächlich gewährt werden, und der Wert muss angemessen bleiben. Verboten ist die Anrechnung, wenn für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag mit allgemeinverbindlicher Wirkung greift oder wenn das Arbeitnehmer-Entsendegesetz Anwendung findet.
In der Pflege gibt es diese Anrechnungsmöglichkeit nicht. Wer Pflegekräfte beschäftigt und Kost und Logis stellt, muss den Mindestlohn vollständig auszahlen und den Sachbezug zusätzlich versteuern – oder auf die Naturalleistung verzichten und stattdessen eine Wohnkostenpauschale ansetzen.
Kost und Logis Aussprache: wie spricht man es eigentlich?
"Kost" wie das deutsche Wort für Speise, "Logis" mit langem, betontem "i" im letzten Silbenkern – also lo-GIIS, nicht LO-gis. Die Betonung liegt eindeutig auf der zweiten Silbe. Genau wie beim französischen "Logis" im Original. Kleine Merkhilfe von mir: Wer "logisch" sagt, hört den Unterschied sofort.
Was am Ende auf dem Konto landet, entscheidet sich vor der Unterschrift
Kost und Logis ist kein altmodisches Relikt und auch kein verstecktes Extra. Es ist ein klarer Bestandteil der Vergütung, mit eigener steuerlicher Logik, eigenen Werten und eigenen Fallstricken. Wer in Gastronomie, Hotellerie oder Pflege arbeitet, sollte vor jeder Vertragsunterschrift drei Dinge fragen: Ist die Naturalleistung freiwillig oder Teil der Vergütung? Welche Sachbezugswerte werden angesetzt? Dürfen sie auf den Mindestlohn angerechnet werden?
Ich habe damals in diesem Berghotel die Antworten nicht gestellt. Der Lohn am Monatsende war trotzdem in Ordnung – aber ich habe seither eine Regel: Verträge, in denen "Kost und Logis" steht, lese ich zweimal. Einmal für die Zahl. Und einmal für das, was daneben nicht steht.
Was mich bis heute beschäftigt: Warum schreiben Arbeitsverträge in diesem Bereich fast nie dazu, welcher Betrag für das Zimmer angesetzt wird? Steht dort eine Zahl, hat man Verhandlungsmasse. Steht dort nur ein Wort, hat man sie nicht mehr.